MIETBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Mietbedingungen sowie die Benutzungsordnungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden „Mieter“) und dem Vermieter Fasssauna Westküste (im Folgenden „Vermieter“) bezüglich der Anmietung der mobilen Mietprodukte wie Fasssauna (im Folgenden „Mietsache“) genannt. Diese Bedingungen und Vorgaben werden Bestandteil des Mietvertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.
Mietbedingungen
§ 1 ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
- Die Buchung der Mietsache stellt den Abschluss eines Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter dar.
- Buchungen können schriftlich oder online über https://www.fasssauna-westkueste.de getätigt werden. Mündliche Absprachen sind nichtig und müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
- Die Buchungsbestätigung ist vom Mieter unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei Abweichungen oder Fehlern ist der Vermieter umgehend zu informieren. Änderungen im Mietumfang erfordern ein neues Angebot.
§ 2 PREISE, BEZAHLUNG UND KAUTION
- Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
- Der Mietpreis ist bei Buchungsabschluss sofort fällig.
- Die Kaution ist bei Übergabe der Mietsache in bar zu hinterlegen.
- Bei schadensfreier Rückgabe der Mietsache wird die Kaution erstattet. Im Falle von Schäden wird die Kaution einbehalten und die Differenz nach Schadensfeststellung ausgezahlt. Sollte die Kaution nicht ausreichen, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
§ 3 ÜBERGABE UND RÜCKGABE
- Die Mietsache kann frühestens ab 9 Uhr am Miettag übergeben werden.
- Die Rückgabe muss bis spätestens 19 Uhr am Rückgabetag erfolgen.
- Abweichende Zeiten müssen mit dem Vermieter vorher abgestimmt werden.
- Pünktlichkeit ist verbindlich. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten werden 25% der Kaution einbehalten. Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten wird die Miete um einen weiteren, kostenpflichtigen Tag verlängert.
§ 4 RESERVIERUNG, ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND RÜCKTRITT
- Unverbindliche Reservierungen mit kostenlosem Rücktrittsrecht bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermieter.
- Verlängerungen müssen rechtzeitig mit dem Vermieter abgestimmt und im Voraus bezahlt werden.
- Der Vermieter kann Buchungen ohne Angabe von Gründen stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
- Können verbindliche Buchungen seitens des Mieters nicht wahrgenommen werden, so ist eine schriftliche Rücktrittserklärung erforderlich.
- Die Stornogebühren bei Rücktritt werden wie folgt berechnet:
| Bis 14 Tage | vor dem Buchungsbeginn | 25 % des Auftragswertes |
| 7 bis 13 Tage | vor dem Buchungsbeginn | 50 % des Auftragswertes |
| 2 bis 6 Tage | vor dem Buchungsbeginn | 75 % des Auftragswertes |
| Weniger als 2 Tage | vor dem Buchungsbeginn | 100% des Auftragswertes |
§ 5 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- Die Nutzung der Mietsache ist auf Deutschland beschränkt. In Ausnahmefällen kann eine Nutzung im Ausland zugelassen werden, hierfür ist eine vorherige, schriftliche Einverständniserklärung vom Vermieter einzuholen.
- Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann eine gewerbliche Nutzung zugelassen werden, hierfür ist eine vorherige, schriftliche Einverständniserklärung vom Vermieter einzuholen.
- Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Jedwede Zuwiderhandlung stellt einen Vertragsbruch dar und wird mit einer Vertragsstrafe vom 5-fachen des Auftragswertes geahndet. Die Vertragsstrafe wird sofort fällig.
- Die Mietsache darf nur auf dafür zugelassenen Flächen abgestellt werden.
- Der Mieter ist verantwortlich für die Eignung des Standortes und muss etwaige Genehmigungen einholen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
- Eine Nutzung in Naturschutzgebieten ist nicht zulässig.
- Ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu Öltanks, Bäumen, Reetdächern oder anderen brennbaren Objekten und Materialien ist einzuhalten. Der Mieter hat sich über gesetzliche Bestimmungen und Mindestabstände selbst zu informieren und diese einzuhalten.
§ 6 MINDERJÄHRIGE
- Bei anwesenden Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder erwachsenen Begleitpersonen.
§ 7 GPS-TRACKER
- Die Mietsache ist mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der während der Fahrt Standort- und Geschwindigkeits-Daten aufzeichnet. Diese Daten werden bei der Rückgabe ausgelesen.
§ 8 TEMPERATUR-TRACKER
- Ein Temperatur-Tracker in der Mietsache zeichnet kontinuierlich Temperatur und ggf. Luftfeuchtigkeit auf. Die Daten werden bei der Rückgabe ausgelesen.
§ 9 HAFTUNG
- Mit der Übergabe der Mietsache geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
- Der Mieter trägt die Transportgefahr und haftet für Transportschäden (Personen- und/oder Sachschäden).
- Die Haftung des Vermieters für nicht körperliche Schäden ist auf den dreifachen Mietpreis begrenzt, sofern der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
- Der Mieter haftet für Schäden durch eigenes schuldhaftes oder gefahrenerhöhendes Verhalten sowie für unsachgemäße Nutzung der Mietsache.
- Der gemietete Anhänger ist für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, jedoch nicht kaskoversichert. Alle entstehenden Schäden am Anhänger sowie an der darauf befindlichen Ladung sind nicht versichert, der Mieter haftet für sämtliche Schäden sowie den darüber hinaus entstehenden Nutzungsausfall in vollem Umfang.
- Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schäden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu ersetzen.
- Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht über alle Nutzer der Mietsache und das gesamte Inventar.
§ 10 SCHADENSFALL
- Bei Unfall, Brand oder Diebstahl ist sofort die Polizei zu informieren und der Vermieter zu benachrichtigen.
- Im Falle eines Unfalls ohne Polizeibeteiligung muss ein Unfallbericht erstellt und Aufnahmen gemacht werden.
- Alle Namen und Adressen der Unfallbeteiligten müssen im Schadensbericht festgehalten werden.
§ 11 FAHRZEUGPFLEGE UND BEDIENUNG
- Der Mieter muss sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung vertraut machen und alle Pflichten und Einschränkungen beachten.
- Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Anhängermodell sein.
- Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Alle notwendigen Informationen müssen vom Mieter eingeholt werden.
§ 12 VERHALTEN IM STRAßENVERKEHR
- Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
- Das Befahren unbefestigter Straßen ist nicht gestattet.
- Der Mieter haftet für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen. Er trägt alle Gebühren, Bußgelder und Strafen, die während der Nutzung anfallen.
§ 13 WEITERE VEREINBARUNGEN
- Die Mietsache wird im technisch einwandfreien Zustand übergeben. Kleine optische Mängel sind akzeptabel und können im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
§ 14 VERJÄHRUNG
- Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von drei Jahren bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und innerhalb von einem Jahr für alle anderen Ansprüche.
§ 15 GERICHTSSTAND
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige ersetzt.
- Mit meiner Zustimmung beim Buchungsabschluss im Internet bestätige ich, dass ich die Mietbedingungen erhalten und gelesen habe und diesen zustimme.
Benutzungsordnung Fasssauna
- Die maximale Geschwindigkeit mit der mobilen Sauna beträgt 80 km/h.
- Die Nutzung der Fasssauna erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Risiken sollte vorher ein Arzt konsultiert werden.
- Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht über alle Saunabenutzer und das gesamte Inventar.
- In der Sauna ist weder Rauchen noch Essen oder Trinken gestattet.
- Die Raumtemperatur darf 95 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei Verstößen zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Schäden werden nach der Vermietung überprüft und berechnet.
- Schweiß darf nicht auf das Holz gelangen. Ausreichend große Handtücher müssen auf Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
- Schuhe/Badeschuhe müssen vor dem Betreten der Sauna ausgezogen werden. Die Fußbänke dürfen nicht mit schmutzigen Füßen betreten werden.
- Saunaaufgüsse dürfen nur mit geeigneten Mitteln vorgenommen werden. Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht auf die Saunasteine gegossen werden.
- Saunakonzentrate/-öle dürfen nicht unverdünnt verwendet werden.
- Metallgegenstände wie Ofen, Wassertank oder Fenstergriff werden sehr heiß und dürfen nur mit Schutzhandschuhen berührt werden.
- Die Sauna darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt bleiben.
- Tiere dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
- Nur getrocknetes und unlackiertes Holz darf verwendet werden. Nie mehr als 3-4 Scheite Holz auflegen.
- Die Sauna muss besenrein und mit leerem Aschebehälter zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung zahlt der Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50 €. Weitere Reinigungskosten sind damit nicht ausgeschlossen.
- Die Sauna muss nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden.
- Der Wassertank muss vor dem Transport entleert werden.
- Die Glas-Zwischentür muss vor dem Bewegen des Anhängers verschlossen und mit einer Sicherungskette gesichert werden.
- Vor jeder Fahrt müssen die Fenster und die Notbelüftung vorne links geschlossen werden.
- Die Zurrgurte müssen vor jeder Fahrt überprüft werden. Alle Anbauteile und Zubehörteile müssen eingefahren und gesichert sein.
Stand der Mietbedingungen: 09.11.2025