MIETBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Mietbedingungen sowie die Benutzungsordnung regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden “Mieter”) und dem Vermieter Fasssauna Westküste (im Folgenden “Vermieter”) bezüglich der Anmietung der mobilen Fasssauna. Diese Bedingungen werden Bestandteil des Mietvertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

Mietbedingungen

§ 1 ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
  1. Die Buchung der Fasssauna stellt den Abschluss eines Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter dar.
  2. Buchungen können schriftlich oder online über https://www.fasssauna-westkueste.de getätigt werden. Mündliche Absprachen sind nichtig und müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  3. Die Buchungsbestätigung ist vom Mieter unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Bei Abweichungen oder Fehlern ist der Vermieter umgehend zu informieren. Änderungen im Mietumfang erfordern ein neues Angebot.
§ 2 PREISE, BEZAHLUNG UND KAUTION
  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
  2. Der Mietpreis ist bei Buchungsabschluss sofort fällig.
  3. Die Kaution ist bei Übergabe der Sauna in bar zu hinterlegen.
  4. Bei schadensfreier Rückgabe der Fasssauna wird die Kaution erstattet. Im Falle von Schäden wird die Kaution einbehalten und die Differenz nach Schadensfeststellung ausgezahlt. Sollte die Kaution nicht ausreichen, ist der Mieter verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu begleichen.
§ 3 ÜBERGABE UND RÜCKGABE
  1. Die mobile Fasssauna kann frühestens ab 9 Uhr am Miettag übergeben werden.
  2. Die Rückgabe muss bis spätestens 19 Uhr am Rückgabetag erfolgen.
  3. Abweichende Zeiten müssen mit dem Vermieter vorher abgestimmt werden.
  4. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzeitraum um einen weiteren kostenpflichtigen Tag verlängert.
  5. Pünktlichkeit ist verbindlich. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten wird eine angemessene Gebühr von der Kaution einbehalten.
§ 4 RESERVIERUNG, ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND RÜCKTRITT
    1. Unverbindliche Reservierungen mit kostenlosem Rücktrittsrecht bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermieter.
    2. Verlängerungen müssen rechtzeitig mit dem Vermieter abgestimmt und im Voraus bezahlt werden.
    3. Umbuchungen auf andere Termine sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich.
    4. Der Vermieter kann Buchungen ohne Angabe von Gründen stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
    5. Schriftliche Rücktrittserklärungen sind erforderlich.
    6. Stornogebühren bei Rücktritt:
Bis 14 Tagevor dem Buchungsbeginn25 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tagevor dem Buchungsbeginn50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tagevor dem Buchungsbeginn75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tagevor dem Buchungsbeginn100% des Auftragswertes
§ 5 NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
  1. Die Nutzung der Fasssauna ist auf Deutschland beschränkt.
  2. Die Sauna darf nur auf dafür zugelassenen Flächen abgestellt werden.
  3. Der Mieter ist verantwortlich für die Eignung des Standortes und muss etwaige Genehmigungen einholen. Kosten hierfür trägt der Mieter.
  4. Untervermietung ist nicht gestattet.
§ 6 MINDERJÄHRIGE
  1. Bei anwesenden Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder erwachsenen Begleitpersonen.
§ 7 GPS-TRACKER
  1. Die Fasssauna ist mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der während der Fahrt Daten aufzeichnet. Diese Daten werden bei der Rückgabe ausgelesen.
§ 8 TEMPERATUR-TRACKER
  1. Ein Temperatur-Tracker in der Fasssauna zeichnet kontinuierlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf. Die Daten werden bei der Rückgabe ausgelesen.
§ 9 HAFTUNG
  1. Mit der Übergabe der Sauna geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
  2. Der Mieter trägt die Transportgefahr.
  3. Die Haftung des Vermieters für nicht körperliche Schäden ist auf den dreifachen Mietpreis begrenzt, sofern der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
  4. Der Mieter haftet für Schäden durch eigenes schuldhaftes oder gefahrenerhöhendes Verhalten sowie für unsachgemäße Nutzung der Fasssauna.
  5. Der gemietete Anhänger ist für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, jedoch ohne Vollkaskoversicherung. Ladungsschäden sind nicht versichert, der Mieter haftet für Schäden in Höhe von 10.000 €.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Schäden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu ersetzen.
  7. Der Mieter haftet für Transportschäden (Personen- oder Sachschäden).
§ 10 SCHADENSFALL
  1. Bei Unfall, Brand oder Diebstahl ist sofort die Polizei zu informieren und der Vermieter zu benachrichtigen.
  2. Im Falle eines Unfalls ohne Polizei muss ein Unfallbericht erstellt und Aufnahmen gemacht werden.
  3. Alle Namen und Adressen der Unfallbeteiligten müssen im Schadensbericht festgehalten werden.
§ 11 FAHRZEUGPFLEGE UND BEDIENUNG
  1. Der Mieter muss sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung vertraut machen und alle Pflichten und Einschränkungen beachten.
  2. Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Anhängermodell sein.
  3. Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Alle notwendigen Informationen müssen vom Mieter eingeholt werden.
§ 12 VERHALTEN IM STRAßENVERKEHR
  1. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
  2. Das Befahren unbefestigter Straßen ist nicht gestattet.
  3. Der Mieter haftet für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen. Er trägt alle Gebühren, Bußgelder und Strafen, die während der Nutzung anfallen.
§ 13 WEITERE VEREINBARUNGEN
  1. Die Fasssauna wird im technisch einwandfreien Zustand übergeben. Kleine optische Mängel sind akzeptabel und können im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
§ 14 VERJÄHRUNG
  1. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren innerhalb von drei Jahren bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und innerhalb von einem Jahr für alle anderen Ansprüche.
§ 15 GERICHTSSTAND
  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch rechtlich zulässige ersetzt.
  2. Mit meiner Zustimmung beim Buchungsabschluss im Internet bestätige ich, dass ich die Mietbedingungen erhalten und gelesen habe und diesen zustimme.

Benutzungsordnung

  1. Die maximale Geschwindigkeit der mobilen Sauna beträgt 80 km/h.
  2. Die Nutzung der Fasssauna erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Risiken sollte vorher ein Arzt konsultiert werden.
  3. Der Mieter ist verantwortlich für die Aufsicht über alle Saunabenutzer und das gesamte Inventar.
  4. In der Sauna ist weder Rauchen noch Essen oder Trinken gestattet.
  5. Die Raumtemperatur darf 95 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei Verstößen zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Schäden werden nach der Vermietung überprüft und berechnet.
  6. Schweiß darf nicht auf das Holz gelangen. Ausreichend große Handtücher müssen auf Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
  7. Schuhe/Badeschuhe müssen vor dem Betreten der Sauna ausgezogen werden. Die Fußbänke dürfen nicht mit schmutzigen Füßen betreten werden.
  8. Saunaaufgüsse dürfen nur mit geeigneten Mitteln vorgenommen werden. Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht auf die Saunasteine gegossen werden.
  9. Saunakonzentrate/-öle dürfen nicht unverdünnt verwendet werden.
  10. Metallgegenstände wie Ofen, Wassertank oder Fenstergriff werden sehr heiß und dürfen nur mit Schutzhandschuhen berührt werden.
  11. Die Sauna darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt bleiben.
  12. Tiere dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
  13. Nur getrocknetes und unlackiertes Holz darf verwendet werden. Nie mehr als 3-4 Scheite Holz auflegen.
  14. Die Sauna muss besenrein und mit leerem Aschebehälter zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung zahlt der Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50 €. Weitere Reinigungskosten sind damit nicht ausgeschlossen.
  15. Die Sauna muss nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden.
  16. Der Wassertank muss vor dem Transport entleert werden.
  17. Die Glas-Zwischentür muss vor dem Bewegen des Anhängers verschlossen und mit einer Sicherungskette gesichert werden.
  18. Vor jeder Fahrt müssen die Fenster und die Notbelüftung vorne links geschlossen werden.
  19. Die Zurrgurte müssen vor jeder Fahrt überprüft werden. Alle Anbauteile und Zubehörteile müssen eingefahren und gesichert sein.

Stand der Mietbedingungen: 10.11.2023